Abmahnung Impressum – genau diese zwei Worte sollten dich jetzt hellhörig machen. Denn plötzlich flattert Post ins Haus. Kein netter Kundenbrief, sondern eine offizielle Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum. Der Puls steigt, Panik macht sich breit. Warum jetzt? Du hast doch nichts geändert. Genau das ist das Problem. Denn die EU hat still und leise ihre Online-Streitbeilegungsplattform abgeschaltet – und damit eine Pflichtangabe in deinem Impressum obsolet gemacht. Wer sie trotzdem noch drin hat, riskiert eine teure Abmahnung.
Seit 2016 mussten viele Webseiten einen Link zur sogenannten „OS-Plattform“ (Online-Streitbeilegung der EU) angeben, vor allem Onlineshops oder Anbieter, die mit Verbrauchern Verträge schließen. Dieser Link sollte Kunden die Möglichkeit geben, Streitigkeiten online beizulegen.
Am 19. Dezember 2024 wurde die Abschaffung der Plattform durch die EU-Verordnung 2024/3228 offiziell im Amtsblatt veröffentlicht. Das bedeutete: Die OS-Plattform wird stufenweise eingestellt.
Bis zum 20. März 2025 konnten noch Beschwerden eingereicht werden, danach war das Portal nur noch lesend zugänglich.
Am 20. Juli 2025 wird die Plattform vollständig abgeschaltet und alle Daten gelöscht. Damit entfällt auch die Pflicht zur Verlinkung im Impressum und in den AGB endgültig.
Viele Unternehmer haben diesen Zeitplan nicht mitbekommen. Folge: Der Link führt inzwischen ins Leere – und das wiederum kann als wettbewerbswidrig gewertet werden. Denn: Ein Impressum mit falschen oder veralteten Angaben ist abmahnfähig.
Muss ich den ODR-/OS-Link im Impressum jetzt löschen?
Ja. Seit der Abschaltung der EU-Online-Streitbeilegungsplattform (ODR/OS) ist der Link nicht nur unnötig, sondern potenziell riskant: Er führt ins Leere und kann als veraltete oder falsche Pflichtangabe gewertet werden. Deshalb solltest du den Hinweis ersatzlos entfernen – im Impressum, in den AGB und überall dort, wo er noch auftaucht.
Impressum anpassen – das musst du jetzt tun
Schau dir dein Impressum und deine AGB sofort an. Enthält dein Impressum noch den Hinweis auf die Online-Streitbeilegung oder sogar den alten Link (https://ec.europa.eu/consumers/odr)? Dann streich ihn ersatzlos raus. Es ist kein neuer Hinweis notwendig, da keine alternative Plattform existiert.
Wenn du Onlineshop-Betreiber bist oder Dienstleistungen für Verbraucher anbietest, warst du verpflichtet, diesen Hinweis zu integrieren. Jetzt bist du verpflichtet, ihn zu entfernen. Gleiches gilt für deine AGB, falls dort ebenfalls ein Verweis auf die OS-Plattform enthalten ist.
Für wen galt die OS-Plattform-Pflicht überhaupt?
Die Pflicht betraf Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern abgeschlossen haben. Klassischerweise also:
Betreiber von Onlineshops
Coaches, Berater oder Dienstleister mit Buchungsfunktion
Anbieter von Downloads, digitalen Produkten oder Onlinekursen
Gewerbetreibende mit B2C-Fokus
Nicht betroffen waren Anbieter, die ausschließlich B2B-Geschäfte tätigen oder deren Leistungen rein offline erfolgen.
Impressum ändern: Diese Pflichtangaben prüfen
Neben der Streitbeilegungsplattform gibt es weitere Punkte, die im Impressum aktuell sein müssen:
Vollständiger Name und Anschrift
Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen
E-Mail-Adresse, Telefonnummer (optional, aber empfehlenswert)
USt-IdNr., falls vorhanden
Aufsichtsbehörde, wenn z. B. als Makler oder Heilpraktiker tätig
Veraltete oder fehlerhafte Angaben sind schnell gefunden. Es reicht schon ein Wettbewerber mit zu viel Zeit oder ein besonders motivierter Abmahnanwalt.
AGB anpassen – so gehst du vor
Viele Anbieter haben den Verweis auf die OS-Plattform auch in ihren AGB stehen. Wenn du deine AGB vor Jahren einmal erstellt hast, ist die Chance hoch, dass der Text dort noch drinsteht. Schau auch in Dokumente wie:
Buchungsbedingungen
Checkout-Hinweise
Fußzeilen von Rechnungen oder E-Mails
Lösche oder aktualisiere die Textpassagen – sonst kann dir das zum Verhängnis werden.
Abmahnung Impressum vermeiden – meine Tipps
Eine Abmahnung Impressum ist kein Spaß und kann gut vermieden werden. Regelmäßige Updates und Kontrollen deines Impressums sind essenziell. Entferne den ODR-Link, halte alle Pflichtangaben aktuell und nutze bewährte Tools, um einer Abmahnung Impressum den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Niemand will sich täglich mit Gesetzestexten und EU-Verordnungen beschäftigen. Aber: Es lohnt sich, deine Webseite regelmäßig zu prüfen. Ein guter Einstieg:
- Nutze Tools wie den Impressum-Generator von eRecht24 oder von Ionos
- Aktiviere dir Google Alerts für Begriffe wie „Impressum Pflicht“ oder „AGB Abmahnung“.
- Lies regelmäßig Fachblogs – z. B.Die 10 häufigsten Fehler auf Webseiten, SSL & DSGVO Grundlagen oder SEO selber machen.
Und: Lass dir einmal im Jahr ein kurzes rechtliches Audit geben. Viele Kanzleien bieten das schon für kleines Geld an.
Wenn du bis hier gelesen hast: Schau jetzt sofort auf deiner Webseite nach dem Hinweis zur EU-Streitbeilegung. Ist der Link noch da? Dann ist heute der beste Tag, das zu ändern. Du brauchst keine neue Plattform, du musst den Hinweis nur entfernen. Schnell, einfach – und nervenschonend.
Mein Tipp: Wenn du sowieso gerade dran bist, dann nimm dir 15 Minuten extra und check auch gleich deine Datenschutzerklärung, dein Kontaktformular und deine Cookie-Banner. Oft hängt das alles zusammen. So schützt du dich rundum.
Wo steht der ODR-Hinweis außer im Impressum oft noch versteckt?
Sehr häufig steckt der ODR-Hinweis nicht nur im Impressum, sondern auch in den AGB, Buchungsbedingungen, Checkout-Hinweisen oder sogar in E-Mail- und Rechnungs-Fußzeilen. Genau diese „vergessenen Stellen“ sind gefährlich, weil sie bei einer Prüfung schnell auffallen. Mach deshalb einen kurzen Website-Suchlauf nach „ODR“, „OS-Plattform“ oder der alten URL und entferne alles konsequent.
FAQ: Abmahnung im Impressum
Warum kann ein veralteter ODR-Link im Impressum abmahnfähig sein?
Ein Impressum muss nicht nur vorhanden, sondern auch korrekt und aktuell sein. Wenn dort ein Link steht, der ins Leere führt, kann das als irreführend oder als fehlerhafte Pflichtangabe gewertet werden – und genau solche formalen Fehler sind ein klassischer Abmahngrund. Der Knackpunkt ist: Viele Betreiber ändern „nichts“ an ihrer Website, aber rechtliche Rahmenbedingungen ändern sich trotzdem. Wenn du den alten ODR-Link stehen lässt, wirkt dein Impressum wie „nicht gepflegt“ – und das ist die Angriffsfläche.
Praxis-Check: Öffne dein Impressum im Browser und klicke den Link tatsächlich an. Wenn er tot ist oder zur falschen Seite führt: raus damit. Danach zusätzlich die AGB und typische Fußzeilen kontrollieren.
Muss ich nach dem Entfernen des ODR-Links einen Ersatztext einfügen?
Nein – laut deinem Artikel ist kein Ersatz nötig, weil es keine neue Plattform gibt, auf die du verweisen müsstest. Der sauberste Weg ist: den kompletten Hinweis (Text + Link) entfernen und sonst nichts „künstlich“ ergänzen. Ein häufiger Fehler ist, stattdessen einen neuen Satz einzubauen, der am Ende wieder unklar oder angreifbar ist.
Tipp: Wenn du die Passage in einem alten Textbaustein hast (z. B. AGB-Vorlage), lösche sie dort an der Quelle, damit sie nicht später wieder „aus Versehen“ auftaucht.
Welche Seiten und Dokumente sollte ich außer dem Impressum noch prüfen?
Viele Abmahnfallen sitzen nicht auf der Seite „Impressum“, sondern in Bereichen, die du selten anfasst. Besonders häufig ist der ODR-Hinweis zusätzlich in:
AGB und Buchungsbedingungen
Checkout-Hinweisen (z. B. Shop-Seiten)
E-Mail-Signaturen (Support, Rechnung, Bestellbestätigung)
PDF-Rechnungen oder Angebotsvorlagen
Footer-Widgets / Template-Bereichen
So gehst du schnell vor: Nutze die WordPress-Suche (oder ein Plugin/Theme-Dateisuche) und suche nach „ODR“, „OS-Plattform“ oder der alten URL. Anschließend kontrollierst du die wichtigsten Templates: Footer, AGB-Seite, Shop-Checkout-Texte.
Welche Pflichtangaben im Impressum sind besonders häufig falsch oder veraltet?
Neben dem ODR-Link nennt dein Artikel mehrere Pflichtangaben, die regelmäßig Probleme machen: vollständiger Name und Anschrift, Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Kontaktdaten, USt-IdNr. (falls vorhanden) und ggf. zuständige Aufsichtsbehörde. webbearsolutions.com
In der Praxis passieren Fehler oft so:
Umzug, aber alte Adresse bleibt stehen
Rechtsform geändert (z. B. von Einzelunternehmen zu GmbH), Impressum nicht angepasst
Geschäftsführer/Vertretung nicht aktualisiert
USt-IdNr. vorhanden, aber fehlt im Impressum
Bei reglementierten Berufen wird die Aufsichtsbehörde vergessen
Was sollte ich tun, wenn ich bereits eine Abmahnung wegen Impressum erhalten habe?
Wichtig ist: nicht ignorieren und nicht aus Panik sofort alles unterschreiben. Abmahnungen kommen oft mit Fristen und einer Unterlassungserklärung – und die kann weitreichende Folgen haben. Der sinnvolle erste Schritt ist, den konkreten Vorwurf zu verstehen: Geht es um fehlende Pflichtangaben, veraltete Angaben oder einen irreführenden Link? Dann solltest du den Fehler sofort beheben (z. B. ODR-Link entfernen) und im nächsten Schritt fachlich prüfen lassen, ob die Forderungen angemessen sind.
Pragmatischer Ansatz: Sofort die Website korrigieren, Screenshots/Belege sichern (vorher/nachher), und bei Unsicherheit eine rechtliche Prüfung anstoßen. Dein Artikel weist ja auch darauf hin, dass der Beitrag keine Rechtsberatung ersetzt















