Abmahnung Impressum – genau diese zwei Worte sollten dich jetzt hellhörig machen. Denn plötzlich flattert Post ins Haus. Kein netter Kundenbrief, sondern eine offizielle Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum. Der Puls steigt, Panik macht sich breit. Warum jetzt? Du hast doch nichts geändert. Genau das ist das Problem. Denn die EU hat still und leise ihre Online-Streitbeilegungsplattform abgeschaltet – und damit eine Pflichtangabe in deinem Impressum obsolet gemacht. Wer sie trotzdem noch drin hat, riskiert eine teure Abmahnung.
Abmahnung Impressum: Was du zur EU-Plattform wissen musst
Seit 2016 mussten viele Webseiten einen Link zur sogenannten „OS-Plattform“ (Online-Streitbeilegung der EU) angeben, vor allem Onlineshops oder Anbieter, die mit Verbrauchern Verträge schließen. Dieser Link sollte Kunden die Möglichkeit geben, Streitigkeiten online beizulegen.
Am 19. Dezember 2024 wurde die Abschaffung der Plattform durch die EU-Verordnung 2024/3228 offiziell im Amtsblatt veröffentlicht. Das bedeutete: Die OS-Plattform wird stufenweise eingestellt.
Bis zum 20. März 2025 konnten noch Beschwerden eingereicht werden, danach war das Portal nur noch lesend zugänglich.
Am 20. Juli 2025 wird die Plattform vollständig abgeschaltet und alle Daten gelöscht. Damit entfällt auch die Pflicht zur Verlinkung im Impressum und in den AGB endgültig.
Viele Unternehmer haben diesen Zeitplan nicht mitbekommen. Folge: Der Link führt inzwischen ins Leere – und das wiederum kann als wettbewerbswidrig gewertet werden. Denn: Ein Impressum mit falschen oder veralteten Angaben ist abmahnfähig.
Impressum anpassen – das musst du jetzt tun
Schau dir dein Impressum und deine AGB sofort an. Enthält dein Impressum noch den Hinweis auf die Online-Streitbeilegung oder sogar den alten Link (https://ec.europa.eu/consumers/odr)? Dann streich ihn ersatzlos raus. Es ist kein neuer Hinweis notwendig, da keine alternative Plattform existiert.
Wenn du Onlineshop-Betreiber bist oder Dienstleistungen für Verbraucher anbietest, warst du verpflichtet, diesen Hinweis zu integrieren. Jetzt bist du verpflichtet, ihn zu entfernen. Gleiches gilt für deine AGB, falls dort ebenfalls ein Verweis auf die OS-Plattform enthalten ist.
Für wen galt die OS-Plattform-Pflicht überhaupt?
Die Pflicht betraf Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern abgeschlossen haben. Klassischerweise also:
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Betreiber von Onlineshops
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Coaches, Berater oder Dienstleister mit Buchungsfunktion
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Anbieter von Downloads, digitalen Produkten oder Onlinekursen
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Gewerbetreibende mit B2C-Fokus
Nicht betroffen waren Anbieter, die ausschließlich B2B-Geschäfte tätigen oder deren Leistungen rein offline erfolgen.
Impressum ändern: Diese Pflichtangaben prüfen
Neben der Streitbeilegungsplattform gibt es weitere Punkte, die im Impressum aktuell sein müssen:
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Vollständiger Name und Anschrift
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Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen
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E-Mail-Adresse, Telefonnummer (optional, aber empfehlenswert)
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USt-IdNr., falls vorhanden
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Aufsichtsbehörde, wenn z. B. als Makler oder Heilpraktiker tätig
Veraltete oder fehlerhafte Angaben sind schnell gefunden. Es reicht schon ein Wettbewerber mit zu viel Zeit oder ein besonders motivierter Abmahnanwalt.
AGB anpassen – so gehst du vor
Viele Anbieter haben den Verweis auf die OS-Plattform auch in ihren AGB stehen. Wenn du deine AGB vor Jahren einmal erstellt hast, ist die Chance hoch, dass der Text dort noch drinsteht. Schau auch in Dokumente wie:
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Buchungsbedingungen
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Checkout-Hinweise
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Fußzeilen von Rechnungen oder E-Mails
Lösche oder aktualisiere die Textpassagen – sonst kann dir das zum Verhängnis werden.
Abmahnung Impressum vermeiden – meine Tipps
Niemand will sich täglich mit Gesetzestexten und EU-Verordnungen beschäftigen. Aber: Es lohnt sich, deine Webseite regelmäßig zu prüfen. Ein guter Einstieg:
- Nutze Tools wie den Impressum-Generator von eRecht24 oder IT-Recht Kanzlei.
- Aktiviere dir Google Alerts für Begriffe wie „Impressum Pflicht“ oder „AGB Abmahnung“.
- Lies regelmäßig Fachblogs – z. B. Die 10 häufigsten Fehler auf Webseiten, SSL & DSGVO Grundlagen oder SEO selber machen.
Und: Lass dir einmal im Jahr ein kurzes rechtliches Audit geben. Viele Kanzleien bieten das schon für kleines Geld an.
Wenn du bis hier gelesen hast: Schau jetzt sofort auf deiner Webseite nach dem Hinweis zur EU-Streitbeilegung. Ist der Link noch da? Dann ist heute der beste Tag, das zu ändern. Du brauchst keine neue Plattform, du musst den Hinweis nur entfernen. Schnell, einfach – und nervenschonend.
Mein Tipp: Wenn du sowieso gerade dran bist, dann nimm dir 15 Minuten extra und check auch gleich deine Datenschutzerklärung, dein Kontaktformular und deine Cookie-Banner. Oft hängt das alles zusammen. So schützt du dich rundum.