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Abmahnung im Impressum: Was du jetzt ändern musst

Juli 23, 2025 | Marketing

Warnung vor Abmahnung bei fehlendem Schlichtungslink (ODR) im Impressum

Written by Katja

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23/07/2025

Abmahnung Impressum – genau diese zwei Worte sollten dich jetzt hellhörig machen. Denn plötzlich flattert Post ins Haus. Kein netter Kundenbrief, sondern eine offizielle Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum. Der Puls steigt, Panik macht sich breit. Warum jetzt? Du hast doch nichts geändert. Genau das ist das Problem. Denn die EU hat still und leise ihre Online-Streitbeilegungsplattform abgeschaltet – und damit eine Pflichtangabe in deinem Impressum obsolet gemacht. Wer sie trotzdem noch drin hat, riskiert eine teure Abmahnung.

Abmahnung wegen fehlendem ODR-Link im Impressum auf geöffneter Webseite

Seit 2016 mussten viele Webseiten einen Link zur sogenannten „OS-Plattform“ (Online-Streitbeilegung der EU) angeben, vor allem Onlineshops oder Anbieter, die mit Verbrauchern Verträge schließen. Dieser Link sollte Kunden die Möglichkeit geben, Streitigkeiten online beizulegen.

Am 19. Dezember 2024 wurde die Abschaffung der Plattform durch die EU-Verordnung 2024/3228 offiziell im Amtsblatt veröffentlicht. Das bedeutete: Die OS-Plattform wird stufenweise eingestellt.

Bis zum 20. März 2025 konnten noch Beschwerden eingereicht werden, danach war das Portal nur noch lesend zugänglich.

Am 20. Juli 2025 wird die Plattform vollständig abgeschaltet und alle Daten gelöscht. Damit entfällt auch die Pflicht zur Verlinkung im Impressum und in den AGB endgültig.

Viele Unternehmer haben diesen Zeitplan nicht mitbekommen. Folge: Der Link führt inzwischen ins Leere – und das wiederum kann als wettbewerbswidrig gewertet werden. Denn: Ein Impressum mit falschen oder veralteten Angaben ist abmahnfähig.

Impressum anpassen – das musst du jetzt tun

Schau dir dein Impressum und deine AGB sofort an. Enthält dein Impressum noch den Hinweis auf die Online-Streitbeilegung oder sogar den alten Link (https://ec.europa.eu/consumers/odr)? Dann streich ihn ersatzlos raus. Es ist kein neuer Hinweis notwendig, da keine alternative Plattform existiert.

Wenn du Onlineshop-Betreiber bist oder Dienstleistungen für Verbraucher anbietest, warst du verpflichtet, diesen Hinweis zu integrieren. Jetzt bist du verpflichtet, ihn zu entfernen. Gleiches gilt für deine AGB, falls dort ebenfalls ein Verweis auf die OS-Plattform enthalten ist.

Für wen galt die OS-Plattform-Pflicht überhaupt?

Die Pflicht betraf Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern abgeschlossen haben. Klassischerweise also:

  • Betreiber von Onlineshops

  • Coaches, Berater oder Dienstleister mit Buchungsfunktion

  • Anbieter von Downloads, digitalen Produkten oder Onlinekursen

  • Gewerbetreibende mit B2C-Fokus

Nicht betroffen waren Anbieter, die ausschließlich B2B-Geschäfte tätigen oder deren Leistungen rein offline erfolgen.

Impressum ändern: Diese Pflichtangaben prüfen

Neben der Streitbeilegungsplattform gibt es weitere Punkte, die im Impressum aktuell sein müssen:

  • Vollständiger Name und Anschrift

  • Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen

  • E-Mail-Adresse, Telefonnummer (optional, aber empfehlenswert)

  • USt-IdNr., falls vorhanden

  • Aufsichtsbehörde, wenn z. B. als Makler oder Heilpraktiker tätig

Veraltete oder fehlerhafte Angaben sind schnell gefunden. Es reicht schon ein Wettbewerber mit zu viel Zeit oder ein besonders motivierter Abmahnanwalt.

AGB anpassen – so gehst du vor

Viele Anbieter haben den Verweis auf die OS-Plattform auch in ihren AGB stehen. Wenn du deine AGB vor Jahren einmal erstellt hast, ist die Chance hoch, dass der Text dort noch drinsteht. Schau auch in Dokumente wie:

  • Buchungsbedingungen

  • Checkout-Hinweise

  • Fußzeilen von Rechnungen oder E-Mails

Lösche oder aktualisiere die Textpassagen – sonst kann dir das zum Verhängnis werden.

Abmahnung Impressum vermeiden – meine Tipps

Eine Abmahnung Impressum ist kein Spaß und kann gut vermieden werden. Regelmäßige Updates und Kontrollen deines Impressums sind essenziell. Entferne den ODR-Link, halte alle Pflichtangaben aktuell und nutze bewährte Tools, um einer Abmahnung Impressum den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Niemand will sich täglich mit Gesetzestexten und EU-Verordnungen beschäftigen. Aber: Es lohnt sich, deine Webseite regelmäßig zu prüfen. Ein guter Einstieg:

Und: Lass dir einmal im Jahr ein kurzes rechtliches Audit geben. Viele Kanzleien bieten das schon für kleines Geld an.

    Wenn du bis hier gelesen hast: Schau jetzt sofort auf deiner Webseite nach dem Hinweis zur EU-Streitbeilegung. Ist der Link noch da? Dann ist heute der beste Tag, das zu ändern. Du brauchst keine neue Plattform, du musst den Hinweis nur entfernen. Schnell, einfach – und nervenschonend.

    Mein Tipp: Wenn du sowieso gerade dran bist, dann nimm dir 15 Minuten extra und check auch gleich deine Datenschutzerklärung, dein Kontaktformular und deine Cookie-Banner. Oft hängt das alles zusammen. So schützt du dich rundum.

     

    FAQ: Abmahnung im Impressum

    Warum droht eine Abmahnung wegen des Impressums?

    Wegen der Abschaltung der EU-Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) zum 20. Juli 2025 ist der bisherige Link im Impressum bzw. in den AGB nicht mehr gültig. Das Belassen dieser veralteten Pflichtangabe kann als wettbewerbswidrig gelten und Abmahnungen nach sich ziehen.

    Muss der Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) im Impressum noch enthalten sein? Nein, seit dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht, einen Link zur ODR-Plattform zu führen. Alle Hinweise und Link

    Nein, seit dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht, einen Link zur ODR-Plattform zu führen. Alle Hinweise und Links zur Plattform müssen aus Impressum, AGB und weiteren Dokumenten entfernt werden.

    Für wen galt die Pflicht zur Verlinkung der ODR-Plattform?

    Vor allem für Unternehmen, die Online-Verträge mit Verbrauchern abschließen, z. B. Betreiber von Onlineshops, Dienstleister mit Buchungsfunktionen oder Hersteller digitaler Produkte. Reine B2B-Unternehmen oder ausschließlich offline agierende Anbieter waren nicht betroffen.

    Was passiert, wenn der ODR-Link nach dem 20. Juli 2025 noch bestehen bleibt?

    Der Link wird dann irreführend, weil die Plattform nicht mehr erreichbar ist. Dies kann als Wettbewerbsverstoß gewertet werden und zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen.

    Welche weiteren Pflichtangaben im Impressum sollte ich prüfen?

    Neben dem ODR-Link sollten dein vollständiger Name, Anschrift, Kontaktinformationen, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden) und gegebenenfalls die zuständige Aufsichtsbehörde aktuell und korrekt sein, um Abmahnungen zu vermeiden.

    Haftungsausschluss:
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    Letzte Aktualisierung:

    23/07/2025

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